Ihre Expertin im Strafrecht

Klar beraten, stark vertreten

Das Strafrecht regelt die Konsequenzen bestimmter Handlungen – von gerichtlichen Straftaten wie Körperverletzung, Diebstahl, Betrug oder fahrlässiger Tötung bis hin zu Verwaltungsübertretungen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Lärmbelästigung. Während gerichtliche Straftaten mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden können, führen Verwaltungsdelikte meist zu Geldstrafen oder anderen Sanktionen.

Ich stehe Ihnen sowohl in beratender Funktion als auch als Verteidigerin vor Gericht und Behörden zur Seite. Ob Strafverfahren, Ermittlungsverfahren oder Verwaltungsstrafverfahren – ich setze mich engagiert für Ihre Rechte ein und entwickle eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Strafrecht-Kernbereiche:

  • Vertretung im Ermittlungsverfahren

  • Vertretung vor den Gerichten und weiteren Behörden

  • Begleitung der Opfer

  • Vertretung von Opfern

IHRE RECHTSANWÄLTIN IN GRAZ,
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LEIBNITZ UND SÜDOSTSTEIERMARK

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FAQs zum Thema Strafrecht

Wann benötige ich einen Strafverteidiger?

Ein Strafverteidiger wird empfohlen bzw. ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn

  • ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde,
  • Sie zu einer polizeilichen oder gerichtlichen Vernehmung geladen wurden,
  • Sie eine Anklageschrift oder Strafverfügung erhalten haben,
  • eine Hausdurchsuchung oder Festnahme gerichtlich angeordnet wurde oder bereits erfolgt ist oder
  • Sie in Untersuchungshaft genommen wurden.

Habe ich das Recht auf einen Rechtsanwalt während einer polizeilichen Vernehmung?

Ja. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, einen Verteidiger hinzuzuziehen, bevor Sie eine Aussage machen. Sie dürfen auch die Aussage verweigern, bis Ihr Anwalt anwesend ist.

Kann ich mir meinen Verteidiger selbst aussuchen?

Ja, Sie können im Strafverfahren jederzeit einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen.

Was macht ein Strafverteidiger?

Ein Strafverteidiger übernimmt unter anderem folgende Aufgaben:

  • Akteneinsicht beantragen und die Beweislage prüfen
  • Verteidigungsstrategien entwickeln
  • Begleitung zu Vernehmungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Vertretung vor Gericht und Verteidigung gegen die Anklage
  • Rechtsmittel gegen Urteile und gerichtliche bzw. behördliche Entscheidungen erheben

Wie läuft ein gerichtliches Strafverfahren ab?

  1. Einleitung des Verfahrens: Ermittlungen durch die Polizei und/oder die Staatsanwaltschaft werden meistens aufgrund einer Anzeige geführt.
  2. Ermittlungsverfahren: In diesem Verfahren werden Beweise gesammelt, wie zB Vernehmungen von Zeugen durchgeführt. Aufgrund der aufgenommenen Beweise kann die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag stellen oder kann zu einer Anklageerhebung kommen.
  3. Hauptverhandlung vor Gericht: Der Staatsanwalt und der Verteidiger präsentieren ihre Argumente und das Strafgericht nimmt Beweise auf.
  4. Urteil: Im Urteil erfolgt entweder ein Freispruch oder eine Verurteilung mit entsprechender Strafe.
  5. Rechtsmittel: Strafurteile können mit einer Nichtigkeitsbeschwerde und/oder Berufung angefochten werden.

Was passiert, wenn ich als Beschuldigter eine Vorladung von der Polizei oder dem Gericht erhalte?

Sie sollten die Vorladung ernst nehmen und einen Rechtsanwalt kontaktieren. Sie sind nicht verpflichtet, ohne Anwalt auszusagen. Ein Nichterscheinen vor Gericht kann zu einer Vorführung durch die Polizei führen.

Welche Rechte habe ich als Angeklagter vor Gericht?

  • Recht auf ein faires Verfahren und eine faire Verhandlung
  • Recht auf einen Anwalt 
  • Recht auf Aussageverweigerung
  • Recht auf Einsicht in die Akten
  • Recht auf Beweisanträge 

Kann ich gegen ein Strafurteil ein Rechtsmittel einbringen?

Ja. Gegen ein Urteil kann je nach Fall eine Nichtigkeitsbeschwerde oder eine Berufung etwa gegen das Strafmaß erhoben werden. Die Frist für die Anmeldung eines Rechtsmittels beträgt in der Regel drei Tage nach der Urteilsverkündung.

Was kostet mir ein Strafverfahren?

Die Kosten variieren je nach Fall und Komplexität. An Kosten können entstehen:

  • Gerichtskosten
  • Anwaltskosten eines Geschädigten oder Opfers
  • Honorar des Verteidigers

FAQs zum Thema Verkehrsrecht

Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Österreich?

Die allgemeinen Tempolimits sind grundsätzlich:

  • Ortsgebiet: 50 km/h
  • Freilandstraße: 100 km/h
  • Autobahn: 130 km/h

Davon abweichende Geschwindigkeitsbegrenzungen, wie zB aufgrund des Immissionsschutzgesetz‑Luft (IGL) oder eine 30-km/h-Beschränkung im Ortsgebiet können behördlich verordnet werden.

Für Lkw und Kraftwagen über 3,5 Tonnen sowie Busse gibt es spezielle Regelungen.

Was passiert bei einer Geschwindigkeitsübertretung?

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen je nach der Höhe der Überschreitung Geldstrafen. Es ist auch ein Führerscheinentzug möglich.

Wann droht der Entzug des Führerscheins?

Der Führerschein kann beispielsweise entzogen werden bei

  • Alkoholfahrten,
  • Rasen,
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer,
  • wiederholten Verkehrsverstößen oder
  • genereller Verkehrsunzuverlässigkeit.

Was passiert bei Fahren ohne Führerschein?

Wer ohne gültige Lenkberechtigung fährt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Zudem kann eine spätere Wiedererteilung erschwert werden.

Was tun bei einem Verkehrsunfall?

  • sofort anhalten und die Unfallstelle absichern
  • erste Hilfe leisten und Notruf wählen
  • Daten austauschen: Namen, Adressen, Versicherungen, Kennzeichen
  • Polizei verständigen
  • Unfall bzw. Schaden der Versicherung melden

Wann muss ein Unfall der Polizei gemeldet werden?

Die Polizei muss bzw. soll informiert werden, wenn

  • Personen verletzt wurden,
  • ein erheblicher Sachschaden entstanden ist und
  • keine Einigung zwischen den Unfallbeteiligten zB über den Unfallhergang erzielt werden kann.

Wer haftet bei einem Verkehrsunfall?

Die Haftung richtet sich grundsätzlich nach dem Verschulden der Beteiligten. Falls mehrere Personen eine Mitschuld haben, kann eine anteilige Haftung erfolgen.

Welche Strafen drohen bei Handybenutzung am Steuer?

Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet. Bei wiederholten Verstößen oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann die Strafe höher ausfallen.

Welche Regeln gelten für Radfahrer im Straßenverkehr?

  • Befahren von Gehsteigen und Gehwegen in Längsrichtung ist verboten
  • Helm ist für Kinder unter 12 Jahren Pflicht
  • Licht und Reflektoren am Fahrrad sind verpflichtend
  • vorgeschriebene Alkoholgrenze muss beachtet werden
  • Handynutzung während der Fahrt ist ohne Freisprecheinrichtung verboten