Ihre Expertin im Familienrecht

Klar beraten, stark vertreten

Familienrechtliche Angelegenheiten sind oft mit starken Emotionen verbunden und erfordern neben juristischer Expertise auch Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl. Ob Scheidung, Obsorge, Unterhalt oder Kontaktrecht – ich stehe Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite und helfe Ihnen, einvernehmliche und praktikable Lösungen zu finden. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertrete ich Ihre Interessen konsequent und mit Nachdruck vor Gericht. Mein Ziel ist es, für Sie und Ihre Familie die bestmögliche rechtliche und menschliche Lösung zu erreichen.

Familienrecht-Kernbereiche

  • Ehescheidung
  • Trennung
  • Beendigung einer Lebensgemeinschaft
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindschaftsrecht
    • Obsorge
    • Kontaktrecht
    • Kindesunterhalt
  • Abstammungsrecht

IHRE RECHTSANWÄLTIN IN GRAZ,
GRAZ-UMGEBUNG,
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FAQ‘s zum Thema EheScheidung

Welche Scheidungsarten gibt es?

Es gibt vier Hauptformen der Ehescheidung:

  • einvernehmliche Scheidung: Beide Ehepartner sind sich über die Scheidung und deren Folgen (Unterhalt, Vermögensaufteilung, Regelungen betreffend die Kinder) einig.
  • strittige Scheidung: Ein Ehepartner reicht die Scheidungsklage ein, wenn schwerwiegende Eheverfehlungen, wie zB Untreue oder Gewalt vorliegen.
  • Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft: Liegt kein schuldhaftes Verhalten vor, ist eine Scheidung möglich, wenn die häusliche Gemeinschaft seit drei Jahren aufgelöst und die Ehe unheilbar zerrüttet ist. Nach sechsjähriger Trennung ist dem Scheidungsbegehren jedenfalls stattzugeben.
  • Scheidung aus anderen Gründen: Bei einer Scheidung aus anderen Gründen, wie Geisteskrankheit ist kein Verschulden eines Ehepartners notwendig.

Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?

Für eine einvernehmliche Scheidung müssen beide Ehepartner einen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht stellen und eine Vereinbarung über

  • die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens,
  • den Ehegattenunterhalt sowie
  • die Obsorge, den Kindesunterhalt und den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern

vorlegen. Danach findet eine Gerichtsverhandlung statt, bei der die Scheidung ausgesprochen wird.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine einvernehmliche Scheidung?

Die Ehe muss seit zumindest sechs Monaten unheilbar zerrüttet sein und die Ehepartner müssen

  • sich über die Scheidung und deren Folgen einig sein sowie
  • dem Gericht eine schriftliche Scheidungsvereinbarung vorlegen.

Wann kann eine strittige Scheidung eingereicht werden?

Eine Scheidungsklage kann eingereicht werden, wenn einer der Ehepartner eine schwere Eheverfehlung begangen hat (zB Ehebruch, körperliche oder psychische Gewalt, grobe Vernachlässigung der ehelichen Pflichten). Der klagende Ehepartner muss die Verfehlung beweisen können.

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

  • Die einvernehmliche Scheidung dauert je nach Gericht und Einigung der Parteien in der Regel wenige Monate.
  • Die strittige Scheidung kann mehrere Monate bis Jahre dauern, insbesondere wenn es zu Streitigkeiten über den Unterhalt, das Vermögen oder die Regelungen bezüglich der Kinder kommt.

Was passiert mit dem gemeinsamen Vermögen?

Bei der Ehescheidung werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Vermögenswerte, die während der Ehe angeschafft wurden. Nicht aufgeteilt werden zB vor der Ehe erworbene Vermögenswerte, Erbschaften und Schenkungen von Dritten und persönliche Gegenstände.

Wer bekommt das Sorgerecht für gemeinsame Kinder?

Grundsätzlich bleibt die gemeinsame Obsorge bestehen. Falls ein Elternteil die alleinige Obsorge beantragt, entscheidet das Gericht im Sinne des Kindeswohls.

Gibt es Unterhaltsansprüche nach der Scheidung?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Unterhalt wegen Verschuldens: Wenn ein Ehepartner überwiegend oder allein schuld an der Zerrüttung der Ehe ist, muss er dem anderen Ehepartner, sofern dieser schlechter verdient, Unterhalt zahlen.
  • Unterhalt wegen Bedürftigkeit: Falls ein Ehepartner nach der Scheidung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann (zB wegen Krankheit oder Kinderbetreuung), kann er für die Dauer der Bedürftigkeit Unterhalt beanspruchen.

Kann eine Scheidung vom Gericht abgelehnt werden?

Bei strittigen Ehescheidungen kann das Gericht eine Scheidungsklage abweisen, wenn keine ausreichenden Gründe vorliegen. Dem Antrag auf Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung wird nur in Einzelfällen nicht stattgegeben.

Was kostet eine Scheidung in Österreich?

  • Die Gerichtskosten betragen einige hundert Euro.
  • Die Rechtsanwaltskosten bestimmen sich nach der Vereinbarung und Komplexität des Verfahrens.
  • Auch Steuern können anfallen, wenn im Rahmen der Ehescheidung Eigentum an Liegenschaften übertragen wird.