Ihre Expertin im Erbrecht

Klar beraten, stark vertreten

Das Erbrecht regelt nicht nur die Vermögensverteilung nach einem Todesfall, sondern ist auch ein wichtiger Bereich der vorausschauenden Planung. Oft entstehen dabei komplexe rechtliche und familiäre Fragestellungen, die eine fundierte Beratung erfordern.

Ich unterstütze Sie umfassend – sei es bei der rechtlichen Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren, der Durchsetzung Ihrer Erb- und Pflichtteilsansprüche oder der Erstellung eines Testaments. Mein Ziel ist es, klare und rechtssichere Lösungen zu finden, um Streitigkeiten bereits im Vorfeld zu vermeiden und Ihre Interessen bestmöglich zu schützen. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung, um Ihre Nachlassregelung individuell und vorausschauend zu gestalten.

Erbrecht-Kernbereiche:

  • Testamentserrichtung

  • Gesetzliche Erbfolge

  • Testamentarische Erbfolge

  • Rechte des Ehepartners, wie beispielsweise das gesetzliche Vorausvermächtnis

  • Pflichtteilsrecht

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FAQ‘s zum Thema Erbrecht

Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Ehepartner, Kinder oder weitere direkte Nachkommen, wie Enkelkinder erben vorrangig. Falls kein Ehepartner vorhanden ist und keine direkten Nachkommen existieren, erben die Eltern, Geschwister, entferntere Verwandte oder der Lebensgefährte. Gibt es keine gesetzlichen Erben, fällt der Nachlass an den Staat.

Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich geschützter Mindestanteil am Erbe, der bestimmten Angehörigen auch dann zusteht, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Anspruch haben Ehepartner und direkte Nachkommen, wie Kinder oder Enkelkinder. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch und beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Kann ich den Pflichtteil reduzieren oder jemanden enterben?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Reduzierung ist unter Umständen möglich, wenn es zu keiner Zeit ein Naheverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten bestand oder ein solches zumindest über einen längeren Zeitraum vor dem Ableben des Erblassers nicht gegeben war. Der Pflichtteilsanspruch kann ganz entfallen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, z.B. wenn der Pflichtteilsberechtigte eine schwere Straftat gegen den Erblasser begangen hat.

Wie erstelle ich ein rechtsgültiges Testament?

  • Das eigenhändige Testament wird vom Testator selbst handgeschrieben und unterschrieben. Es wäre auch von Vorteil, wenn es mit einem Datum versehen wird.
  • Das fremdhändige Testament wird z.B. mit dem Computer oder handschriftlich von einer dritten Person geschrieben und vom Testator unterschrieben. Für die Gültigkeit müssen noch weitere Voraussetzungen vorliegen, wie ein handschriftlicher Vermerk des Testators, dass das Testament seinem letzten Willen entspricht, und die Unterfertigung des Testaments von Zeugen, deren Identität aus dem Testament hervorgehen muss.
  • Es gibt auch noch weitere Testamentsformen, wie z.B. ein mündliches Nottestament oder ein öffentliches Testament. Auch solche Testamente müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Wo soll das Testament aufbewahrt werden?

Damit der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt werden kann, ist es ratsam, das Testament z.B. bei einem Rechtsanwalt zu hinterlegen und im Testamentsregister registrieren zu lassen.

Was passiert, wenn mehrere Testamente existieren?

Das zuletzt erstellte Testament ist gültig, sofern es formgerecht verfasst wurde und keine neuen, widersprüchlichen Regelungen enthält. Frühere Testamente können durch ein neues Testament widerrufen oder geändert werden. Es können auch mehrere Testamente parallel zur Anwendung kommen, sofern sie sich inhaltlich nicht widersprechen.

Was passiert mit Schulden des Verstorbenen?

Erben haften für die Schulden des Verstorbenen nur, wenn sie das Erbe antreten. Falls unklar ist, ob Schulden oder in welcher Höhe Schulden bestehen, kann eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben werden, wodurch die Haftung des Erben auf das geerbte Vermögen begrenzt wird.

Was ist eine Erbengemeinschaft und wie wird sie aufgelöst?

Wenn mehrere Personen erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden. Eine Auflösung erfolgt durch Aufteilung des Nachlasses oder durch eine Vereinbarung zwischen den Erben. Falls Uneinigkeit besteht, kann das Gericht eine Teilung anordnen.

Welche Rechte hat der überlebende Ehepartner?

Der Ehepartner erbt neben den Nachkommen des Verstorbenen ein Drittel des Nachlasses. Gibt es keine Nachkommen, erbt der Ehepartner zwei Drittel neben den Eltern des Verstorbenen. Zusätzlich hat der Ehepartner einen Anspruch auf ein sogenanntes Vorausvermächtnis, das ihn z.B. in der Wohnsituation schützt.

Was ist eine Schenkung auf den Todesfall und wie unterscheidet sie sich von einem Testament?

Eine Schenkung auf den Todesfall wird zu Lebzeiten zwischen zwei Personen vereinbart. Das Eigentum am geschenkten Vermögen geht aber erst nach dem Tod des Schenkers an den Beschenkten über. Die Schenkung kann grundsätzlich durch einen Vertragspartner nicht rückgängig gemacht werden.

Ein Testament ist eine einseitige Erklärung. Das Testament kann vom Testator jederzeit geändert, widerrufen oder vernichtet werden.