Ihre Expertin im Vertragsrecht

Klar beraten, stark vertreten

Ein präzise formulierter Vertrag schafft Klarheit und schützt vor zukünftigen Streitigkeiten. Ich begleite Sie in allen Bereichen des Vertragsrechts – von der Vertragserstellung über die grundbücherliche Durchführung bei Liegenschafts­angelegenheiten bis hin zur Prüfung und Auslegung bestehender Verträge. Falls es zu Unstimmigkeiten kommt, unterstütze ich Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche – sei es außergerichtlich oder vor Gericht. Vertrauen Sie auf meine fachkundige Beratung, um Ihre Vereinbarungen rechtssicher und individuell zu gestalten.

Meine Leistungen im Vertragsrecht:

  • Erstellung von Kaufverträgen, Übergabsverträgen, Schenkungsverträgen, Mietverträgen, Arbeits- und Dienstverträgen, Kreditverträgen, Erbverträgen, Pflichtteilsverzichtsverträgen, Vorsorgevollmachten samt Patientenverfügungen und Bevollmächtigungsverträgen
  • Übernahme von Treuhandschaften bei der Vertragsabwicklung
  • Grundbücherliche Abwicklungen
  • Prüfung und Auslegung bestehender Verträge
  • Durchsetzung von Rechten aus Vereinbarungen

IHRE RECHTSANWÄLTIN IN GRAZ,
GRAZ-UMGEBUNG,
DEUTSCHLANDSBERG, VOITSBERG,
LEIBNITZ UND SÜDOSTSTEIERMARK

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FAQs zum Thema Vertragsrecht

Was ist ein Vertrag und wann ist er rechtsgültig?

Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen, in der gegenseitige Rechte und Pflichten begründet werden. Der Vertrag ist rechtsgültig, wenn zumindest folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Einigung über die wesentlichen Vertragsinhalte
  • Geschäftsfähigkeit der Vertragsparteien
  • Erlaubter Vertragsinhalt (kein Verstoß gegen Gesetze oder gute Sitten)
  • Einhaltung der vorgeschriebenen Form

Muss ein Vertrag immer schriftlich abgeschlossen werden?

Nein, in vielen Fällen ist auch ein mündlicher Vertrag gültig. Schriftliche Verträge bieten jedoch mehr Rechtssicherheit und Beweiskraft. Allerdings gibt es Verträge, die einer Schriftform bedürfen, wie zB:

  • Kaufverträge über Grundstücke 
  • Bürgschaftsverträge 
  • befristete Mietverträge, die in den Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) fallen

Wann kann ich von einem Vertrag zurücktreten?

Das Rücktrittsrecht hängt vom Vertragsinhalt und der Art des Geschäfts ab. Wichtige gesetzliche Rücktrittsrechte sind:

  • Konsumentenschutzgesetz (KSchG): bei Haustürgeschäften oder Online-Käufen innerhalb von 14 Tagen
  • Versicherungsverträge: je nach Art der Versicherung innerhalb von 14 oder 30 Tagen
  • Rücktritt wegen Irrtums oder Täuschung: falls der Vertrag unter falschen Voraussetzungen geschlossen wurde

Was passiert, wenn eine Vertragspartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllt?

Wenn eine Partei den Vertrag nicht einhält, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Nachfrist setzen: Der Vertragspartner erhält eine letzte Chance zur Erfüllung.
  • Schadenersatz fordern, falls durch die Nichterfüllung ein Schaden entsteht
  • Vertragsrücktritt erklären: Bei schwerwiegenden Verstößen kann der Vertrag aufgelöst werden.
  • Gerichtliche Durchsetzung: Ansprüche können gerichtlich geltend gemacht werden.

Was ist eine Vertragsstrafe und wann ist sie gültig?

Eine Vertragsstrafe (Pönale) ist eine im Vertrag festgelegte Geldsumme, die bei Nichterfüllung oder Verzögerung fällig wird. Sie ist grundsätzlich gültig, darf aber nicht sittenwidrig oder unverhältnismäßig hoch sein.

Wie lange kann ich meine Rechte aus einem Vertrag geltend machen bzw. wann tritt Verjährung ein?

Die allgemeine Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Anspruchs. Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Schadenersatzansprüche: drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und Schädigers, spätestens 30 Jahre nach dem Ereignis
  • Gewährleistung: grundsätzlich zwei Jahre ab der Übergabe der gekauften Ware für bewegliche Sachen bzw. drei Jahre bei unbeweglichen Sachen, wie zB beim Kauf einer Immobilie

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

  • Gewährleistung: Es gibt eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers, für Mängel, die bereits bei der Übergabe bestanden haben, einzustehen.
  • Garantie: Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers, für bestimmte Mängel über die Gewährleistung hinaus einzustehen.

Kann ein Vertrag nachträglich geändert werden?

Ja, aber nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien. Änderungen sollten immer schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und sind sie verbindlich?

AGB sind von Unternehmen vorformulierte Vertragsbedingungen, die für abgeschlossene Verträge gelten sollen. Sie sind nur verbindlich, wenn

  • die AGB für den Vertragspartner vor dem Vertragsabschluss klar ersichtlich waren,
  • der Vertragspartner den AGB zustimmt und
  • in den AGB keine rechtswidrigen Klauseln enthalten sind.

Wann ist ein Vertrag nichtig?

Ein Vertrag ist nichtig, wenn er

  • gegen bestimmte Gesetze verstößt,
  • sittenwidrig oder für eine Vertragspartei stark benachteiligend ist, wie zB bei Wucher oder
  • unter Täuschung, Drohung oder Irrtum abgeschlossen wurde.